• Charmante Wiener Altbauwohnung in erstklassiger Lage

Charmante Wiener Altbauwohnung in erstklassiger Lage
Neunter Bezirk I Alsergrund

Objekt: Wohnung
Baujahr: 1900
Wohnfläche: 45 m²
Schlafzimmer: 1
Badezimmer: 1
Toiletten: 1
Kellerabteil: vorhanden
Heizung: Etagenheizung, Gas
Energieausweis: HWB 182,7 fGEE: 2,68

Kaufpreis:
€ 299.000,-
Provision: 3 % zzgl. 20 % USt. *

Details

Charmante Wiener Altbauwohnung in erstklassiger Lage | Neunter Bezirk I Alsergrund

Objekt

In einem typisch charmanten Altbau – Gebäude mit schöner Fassade, befindet sich im komfortablen Hochparterre diese entzückende Wiener „Zuckerl“ – Wohnung in erstklassiger Lage.

Bestens angebunden bietet sie einen erholsamen Rückzugsort mit ihrem Schlafzimmer in Richtung des ruhigen, grünen Innenhofes.

Die Aufteilung ist praktisch, durchdacht, hell und einladend. Ein geräumiger Flur für die Ankleide, hohe Decken, ein großzügiger Wohn-Essbereich, eine moderne Küche und ein saniertes Bad, bieten mit einem geräumigen Schlafzimmer, eine perfekte Anlage – Wohnung, im Herzen des, beliebten 9. Wiener Gemeinde – Bezirkes. Studenten und Pendler/innen könnten hier in einer guten Gegend leben und studieren/arbeiten.

Die Vertragsmöglichkeiten bieten auch die vorteilhafte Option zur Nutzung der Immobilie, als Geschäftswohnung oder natürlich zur lukrativen Vermietung.
Die imposanten Deckenhöhen lassen diese charmante Altbauwohnung wesentlich größer wirken und ein selten inkludierter Keller, rundet das Angebot, dieser vorteilhaften zwei Zimmer Wohnung ab.

Die Ausstattung ist gepflegt und funktionstüchtig. Die Wohnung könnte sofort bezogen oder lukrativ vermietet werden.

Special & Facts

Highlights

Beliebter Wiener – Altbau
Charmantes Stiegenhaus
Hohe Decken, edle Holztüren
Moderne Einbauküche
Voll funktionsfähige Ausstattung
Modernes Bad mit Dusche
WC separat
Schlafzimmer zum ruhigen Innenhof
Sonnenschutz, innen
Fenster Mehrfachverglasung
Komfortables Hochparterre
Kellerabteil
Sofort beziehbar, niedrige Betriebskosten
Erstklassige Lage, beliebtes Viertel
Ruhe – Lage

Aufteilung

Flur / Entrée / WC
Badezimmer mit Dusche
Wohnzimmer
Küche
Schlafzimmer
Kellerabteil

Zusätzliche Kosten

Betriebskosten: 125,40,-
Reparaturrücklage: 60,80,-
Sonstiges: 1,06,-
Umsatzsteuer: 12,54,-
Monatliche Gesamtbelastung: 199,80,-

Lage

Ein paar luftige Gedanken zur erstklassigen Lage.

9. Wiener Gemeinde-Bezirk | Lichtenal I Alsergrund

Es handelt sich um eine ausgezeichnete Lage, im schönen Lichtental-Viertel, mit viel Tradition. Viele Lokale befinden sich in der nahen Umgebung der Wohnung. (Trattoria Antica, Namaste Nepal, Bäckerei etc.)

Der Neunte, gehört zu jenen beliebten Bezirken, die sich in der Weltstadt – Wien, in den letzten Jahren, sehr positiv und stark entwickelt haben.

Der beliebte „Alsergrund“, in dessen Örtlichkeit das Lichtental fällt, wird gefühlsmäßig, nach und nach, eine Verlängerung des beliebten ersten Bezirkes. An dem Donau – Ufer befinden sich vermehrt namhafte Restaurants und Cafés. Dieser bunte Stadtteil ist die perfekte Mischung aus „Moderne“ und „Tradition“. Für Studenten sind einige namhafte Universitäten im 9. Bezirk. Unter anderem die renommierte Medizinische Universität.

Touristen erfreuen sich an den Welt – berühmten Museen. Der neunte Bezirk gilt als beliebter „In“-Bezirk und hat sich in den letzten Jahren, auf dem Immobilien – Markt als sehr gefragt, entwickelt. Er ist von der Lage her wie eine erstklassige erreichbare Schnittelle, zwischen dem ersten Bezirk und der noblen, grüner Villen – Gegend Wiens, mit dem Wienerwald.

Öffentliche Verkehrsanbindung: Straßenbahnstation D um die Ecke (1 min), Franz Josefs Bahnhof (3 Min), U-Bahn Spittelau (7 min).

Individualverkehrsanbindung: Franz Josefs Kai oder Lichtenstein Straße direkt in die Stadt, direkte Zufahrt zu dem Gürtel und der Brigittenauer Lände als auch zur Donauuferautobahn A22.

Der Donaukanal mit seinen bekannten Lokalen (Neni am Wasser) kann in wenigen Minuten erreicht werden.

Apotheke : ca. 75m
Supermarkt: ca. 75 m
Klinik: ca. 175 m
Bäckerei : ca. 300 m
Bus – Station: ca. 110 m
U – Bahnstation Friedensbrücke : ca. 325 m
Straßenbahn – Station: ca. 75 m
Bahnhof Franz – Josef : ca. 275 m
Bildungseinrichtungen : ca. 300 m
Polizei – Station : ca. 325 m
Bankomat I Post : ca. 125 m
Donaukanal : ca. 325 m

Kontaktanfrage

    Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir die angegebenen Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeiten können. Datenschutzerklärung


    Nebenkosten bei Kaufverträgen Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung 3,5 % (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht) 1,1 % Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren Kosten der Mitteilung und Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer durch den Parteienvertreter nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters Rücktritt vom Immobiliengeschäft nach § 30 a KSchG Ein Auftraggeber (Kunde), der Verbraucher (§ 1 KSchG) ist, kann binnen einer Woche schriftlich seinen Rücktritt erklären wenn, er seine Vertragserklärung am Tag der erstmaligen Besichtigung des Vertragsobjektes abgegeben hat, seine Erklärung auf den Erwerb eines Bestandrechts (insbes. Mietrechts), eines sonstigen Gebrauchs- oder Nutzungsrechts oder des Eigentums gerichtet ist, und zwar an einer Wohnung, an einem Einfamilienwohnhaus oder einer Liegenschaft, die zum Bau eines Einfamilienwohnhauses geeignet ist, und dies zur Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses des Verbrauchers oder eines nahen Angehörigen dienen soll.

    Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine Zweitschrift der Vertragserklärung und eine Rücktrittsbelehrung erhalten hat, d. h. entweder am Tag nach Abgabe der Vertragserklärung oder, sofern die Zweitschrift samt Rücktrittsbelehrung später ausgehändigt worden ist, zu diesem späteren Zeitpunkt. Das Rücktrittsrecht erlischt jedenfalls spätestens einen Monat nach dem Tag der erstmaligen Besichtigung. Die Vereinbarung eines Angelds, Reugelds oder einer Anzahlung vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 30 a KSchG ist unwirksam.

    Haftungsausschluss

    Unverbindliche Visualisierungen. Änderungen vorbehalten. Kein Rechtsanspruch ableitbar. Dargestellte Grundrisse und Ansichten beruhen auf Daten, die den aktuellen Entwurfsstand bei Drucklegung repräsentieren. Alle gezeigten Ansichten des Gebäudes sowie der Einrichtung sind Symbolbilder und freie künstlerische Darstellungen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Bilder und Inhalte wird keine Haftung übernommen. Hinsichtlich der Boden- und Wandbeläge sowie der Sanitär- und sonstigen Ausstattungen gilt ausschließlich die Bau- und Ausstattungsbeschreibung, welche Sie von der L7 Errichtungs und Beteiligungs GmbH oder Ihrem Berater erhalten. Sonstige dargestellte Einrichtungsgegenstände dienen der Veranschaulichung und werden nicht geliefert. Vorbehaltlich Änderungen, Druck- und Satzfehler, Stand: Mai 2021

    © Copyright - Luxury Estates