Die beliebte Gemeinde im noblen „Villenviertel“, des 19. Wiener Gemeinde – Bezirkes, befindet sich inmitten der malerischen Weinberge.
Die exklusive Gegend gilt vor allem bei Familien, welche die Nähe und die Vielzahl, an internationalen Schulen und Universitäten schätzen, als begehrter Lebensort.
Einzigartig in Österreich sind die idyllischen Wein-/ und Stadtwanderwege, mit ihren Weingütern und Kostbarkeiten dieser wertvollen Region. Die Anbindungen sind, trotz der Ruhelage, ausgezeichnet.
Dieser beliebte Ort bietet eine hervorragende Infrastruktur. Eine Bus-/Bahnstation und der nahegelegene Bahnhof, sowie die Zufahrt zur Autobahn, gewähren fantastische Erreichbarkeiten. Auch zum Flughafen. Der Erste Bezirk mit der Wiener – Innenstadt ist in ca. 9 km erreichbar.
Für Erholungs-Suchende befindet sich, neben der Vielzahl an Wein,- Wanderwegen, die Alte Donau, u.a. mit ihrem grünen Ufer und einem Fahrradweg bis in die Wachau, in komfortabler Nähe.
Urige, typische Wiener Lokale und beliebte Geschäfte, sowie wertvolle Nahversorger sind von diesem idyllischen, ruhigen Grundstück, in wenigen Minuten mit einem Spazierweg erreichbar. Der ebenfalls beliebte Ortskern, Grinzing, liegt in ca. 3 PKW – Fahrminuten Entfernung.
Beliebte Spazier,- und Weinwanderwege in malerischer Kulisse, verlaufen in unmittelbarer Nähe des unikaten Villengrundstückes und bieten eine unvergleichliche Lebensqualität.
Das romantische, ruhige und sonnige Villengrundstück befindet sich in einzigartiger Lage des exklusiven 19. Wiener Gemeinde – Bezirkes. Es bezaubert mit einem, sehr vorteilhaftem, leichten Südhang und befindet sich angrenzend an den Weingärten.
Die wunderschöne Aussicht reicht zur Vorderseite auf die Stadt Wien und zur Rückseite auf die Weinreben – Hügel. Besonders charmant ist der romantische Garten mit einem Außenpool, welcher uneinsichtig, eine vielseitige, private Gartenfläche, für die ganze Familie, schafft.
Ein alter, zugemauerter Zugang könnte wieder geöffnet werden, um von dem eigenen Garten direkt zu den Weingärten zu gelangen und die Aussicht auf die Stadt über die Donau hinweg zu genießen.
Die Gegend wirkt mit ihrem besonderen Charme sehr entschleunigend und erdend. Sie ermöglicht eine selten hohes Maß an Lebensqualität.
Es handelt sich hier um seinen besonders friedvollen und ruhigen Bauplatz. Dennoch sind bekannte Lokale, wichtige Nahversorger und eine öffentliche Verkehrsanbindung ca. 200 – 400 Metern komfortabel erreichbar.
Für dieses besondere Grundstück, welches über eine vorteilhafte Südhanglage verfügt, liegt eine rechtskräftig, genehmigte Baubewilligung für eine moderne Villa vor.
Bei der genehmigten Variante ist ab der ersten Etage der Wienblick und der Blick auf die Weingärten gegeben.
Genehmigt ist ein Villenprojekt mit einer Wohn-/ Nutzfläche von ca. 442 m².
Es handelt sich um 4 Ebenen mit derzeit 4 bis 5 Schlafzimmern.
Eine luxuriöse Aussichtsterrasse mit traumhaftem Weinbergeblick zur Rückseite und einem fantastischen Ausblick auf die Stadt Wien zur Vorderseite runden das genehmigte Villenprojekt in dieser einzigartigen Lage ab.
Es ist zu bemerken, dass die Einreichung der Planung sehr vorteilhaft, vor der Novelle der Wiener Bauordnung, erfolgte und somit mehr Volumen an Bauflächen, als es heutzutage möglich ist, erzielt wurde.
Grundsätzlich wäre auch eine Kernsanierung und Aufstockung der Bestandsvilla möglich.
Diese Liegenschaft ist das perfekte zu Hause für Menschen, die ihren Alltag praktisch gestalten möchten, einen privaten Freibereich wünschen und eine ganz besondere Liegenschaft in Traumlage suchen.
Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Image – Foto um eine Visualisierung der genehmigten Bebauung handelt. Keine Haftung für Fehler.
Villengrundstück / an Weinberge angrenzend
Direkter Zugang von dem Garten möglich
Nahversorger / Straßenbahn fußläufig erreichbar
Wienblick / Weinberge Blick
Idyllische Umgebung
Weinwanderwege starten unmittelbar
Uneinsichtiger, privater Garten / Außenpool
Rechtskräftig genehmigte Baubewilligung vorhanden
Tiefgarage mit vier Stellplätzen bewilligt
Villa mit 4 Ebenen bewilligt
Exklusive Wohngegend mit hoher Lebensqualität
Einzigartige Erholungslage, bestens angebunden
Beliebter Villen – Bezirk mit internationalen Schulen
Die Bestandsvilla könnte auch kernsaniert und aufgestockt werden
Ruhige, sonnige Erholungslage
Beliebte, exklusive Villen – Gegend
Vorteilhafte Süd-Hanglage für eine Bebauung
Wienblick und Weinbergeblick
Weingüter, Heurige & Nahversorger fußläufig erreichbar
Weinwander-/ Spazier und Panoramawege in unmittelbarer Nähe
Öffentliche Verkehrsmittel (Straßenbahn / Bus) fußläufig erreichbar
Optimale Anbindung an die Autobahn (Flughafen)
Alte Donau – Nähe
Uneinsichtige Lage in dem Garten
Weinreben: ca. 0,01 km
Stadtwanderweg: ca. 0,1 km
Bus-/ und Bahnstation: ca. 0,2 km
Nahversorger: ca. 0,2 km
Supermarkt / Billa: ca. 0,4 km
Bahnhof: ca. 0,4 km
Heuriger / Buschenschank / Winzer: 0,2 km
Grinzing / Zentrum: ca. 3,9 km
Alte Donau: ca. 0,5 km
Autobahn: ca. 1 km
Nebenkosten bei Kaufverträgen Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung 3,5 % (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht) 1,1 % Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren Kosten der Mitteilung und Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer durch den Parteienvertreter nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters Rücktritt vom Immobiliengeschäft nach § 30 a KSchG Ein Auftraggeber (Kunde), der Verbraucher (§ 1 KSchG) ist, kann binnen einer Woche schriftlich seinen Rücktritt erklären wenn, er seine Vertragserklärung am Tag der erstmaligen Besichtigung des Vertragsobjektes abgegeben hat, seine Erklärung auf den Erwerb eines Bestandrechts (insbes. Mietrechts), eines sonstigen Gebrauchs- oder Nutzungsrechts oder des Eigentums gerichtet ist, und zwar an einer Wohnung, an einem Einfamilienwohnhaus oder einer Liegenschaft, die zum Bau eines Einfamilienwohnhauses geeignet ist, und dies zur Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses des Verbrauchers oder eines nahen Angehörigen dienen soll.
Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine Zweitschrift der Vertragserklärung und eine Rücktrittsbelehrung erhalten hat, d. h. entweder am Tag nach Abgabe der Vertragserklärung oder, sofern die Zweitschrift samt Rücktrittsbelehrung später ausgehändigt worden ist, zu diesem späteren Zeitpunkt. Das Rücktrittsrecht erlischt jedenfalls spätestens einen Monat nach dem Tag der erstmaligen Besichtigung. Die Vereinbarung eines Angelds, Reugelds oder einer Anzahlung vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 30 a KSchG ist unwirksam.
Unverbindliche Visualisierungen. Änderungen vorbehalten. Kein Rechtsanspruch ableitbar. Dargestellte Grundrisse und Ansichten beruhen auf Daten, die den aktuellen Entwurfsstand bei Drucklegung repräsentieren. Alle gezeigten Ansichten des Gebäudes sowie der Einrichtung sind Symbolbilder und freie künstlerische Darstellungen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Bilder und Inhalte wird keine Haftung übernommen. Hinsichtlich der Boden- und Wandbeläge sowie der Sanitär- und sonstigen Ausstattungen gilt ausschließlich die Bau- und Ausstattungsbeschreibung, welche Sie von der L7 Errichtungs und Beteiligungs GmbH oder Ihrem Berater erhalten. Sonstige dargestellte Einrichtungsgegenstände dienen der Veranschaulichung und werden nicht geliefert. Vorbehaltlich Änderungen, Druck- und Satzfehler, Stand: Mai 2021