• Wiener Eck – Zinshaus mit Potenzial zum Dachausbau /
    im beliebten Stadtteil Währing / 18. Bezirk

Wiener Eck – Zinshaus mit Potenzial zum Dachausbau
im beliebten Stadtteil Währing – 18. Bezirk

Objekt: Zinshaus / 12 Wohneinheiten + 1 Lager

Grundstücksfläche: ca. 450 m²
Wohn-/Nutzfläche: ca. 713,32 m²
Dachausbau / erzielbare Fläche: ca. 400 m²
Baujahr: Jahrhundertwende
Heizung: Gas
Energieausweis: in Arbeit

Kaufpreis:
€ 5.600.000,-
Provision: 3 % zzgl. 20 % USt. *

Details

Wiener Eck – Zinshaus mit Potenzial zum Dachausbau – im beliebten Stadtteil Währing, 18. Bezirk

Ort

Währing ist ein beliebtes Viertel und liegt im begehrten 18. Wiener Gemeinde – Bezirk. Dieser gilt in Wien als nobler Villen – Bezirk, für exklusive Familien, die das erstklassige Angebot internationaler Privat – Schulen und Universitäten schätzen. Gleichermaßen ist diese sich stetig positiv entwickelnde Gegend bei Studenten sehr begehrt.

Der 18. Bezirk grenzt u. a. an den exklusiven 19. Bezirk. Beide liegen an dem erholsamen Wienerwald. Der Bezirksteil Währing befindet sich in jenem Teil, der näher an die Innenstadt angebunden ist und ist deshalb bei Studenten sehr beliebt.

Die Gegend überzeugt mit ihrer Vielfalt an bunten Lokalen und Geschäfts – Straßen mit Wiener – Charme. Als legendär gelten die vielfältigen Märkte aus aller Welt. Der Währinger – Gürtel ist vor allem bei der jüngeren Generation gefragt. Die Verkehrsanbindung ist öffentlich, als auch mit dem Auto optimal.

Der 18. Bezirk gilt auch als Erholungsgebiet in Wien. Gleich mehrere, schöne Parkanlagen prägen sein Bild. Der Währinger – Park, als auch der Türkenschanzpark und der Pötzleinsdorfer – Stadtpark, sind gefragte Rückzugsgebiete für Familien und Studierende.

Das zum Verkauf stehende „Wiener – Zinshaus“ befindet sich in einer vorteilhaften, beliebten Ecklage. Es ist sehr gut angebunden an bekannte Lokale, Cafés und Nahversorger, sowie an öffentliche Verkehrsmittel.

Das Bestandsobjekt besteht aus drei Etagen mit derzeit 12 Wohneinheiten zuzüglich einem Lager.

Es handelt sich zum Teil um unbefristete und befristete Mietverträge. Zinslisten sind vorhanden.

Sehr viel Potenzial bietet das großzügige Dachgeschoss. Eingereicht wurde eine Genehmigung für einen luxuriösen Ausbau mit einer Fläche von ca. 400 m².

Das Gebäude besticht mit seinem typischen Wiener – Charme und bietet die Möglichkeit für eine beständige Wertanlage und die (Eigen-) Nutzung /Vermietung oder Verkaufes des großzügigen Dachgeschosses. Dieser Wohnraum würde eine schöne Aussicht gewähren, Platz für Dachterrassen mit eventuellen Outdoor-SPA-Bereichen schaffen und wertvollen Lebensplatz in einem exklusiven Bezirk, in bestens angebundener Lage darstellen. Es handelt sich bei der Geschäftsart um einen Sharedeal.

Special & Facts

Highlights

Beliebte Lage im 18. Bezirk
Optimale Verkehrsanbindung
Eckhaus mit Wiener – Altbaucharme
Belebte Gegend mit bekannten Lokalen / Nahversorgern
Potenzial für einen luxuriösen Dachbodenausbau
Genehmigung eingereicht

Kontaktanfrage

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    Nebenkosten bei Kaufverträgen Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung 3,5 % (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht) 1,1 % Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren Kosten der Mitteilung und Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer durch den Parteienvertreter nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters Rücktritt vom Immobiliengeschäft nach § 30 a KSchG Ein Auftraggeber (Kunde), der Verbraucher (§ 1 KSchG) ist, kann binnen einer Woche schriftlich seinen Rücktritt erklären wenn, er seine Vertragserklärung am Tag der erstmaligen Besichtigung des Vertragsobjektes abgegeben hat, seine Erklärung auf den Erwerb eines Bestandrechts (insbes. Mietrechts), eines sonstigen Gebrauchs- oder Nutzungsrechts oder des Eigentums gerichtet ist, und zwar an einer Wohnung, an einem Einfamilienwohnhaus oder einer Liegenschaft, die zum Bau eines Einfamilienwohnhauses geeignet ist, und dies zur Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses des Verbrauchers oder eines nahen Angehörigen dienen soll.

    Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine Zweitschrift der Vertragserklärung und eine Rücktrittsbelehrung erhalten hat, d. h. entweder am Tag nach Abgabe der Vertragserklärung oder, sofern die Zweitschrift samt Rücktrittsbelehrung später ausgehändigt worden ist, zu diesem späteren Zeitpunkt. Das Rücktrittsrecht erlischt jedenfalls spätestens einen Monat nach dem Tag der erstmaligen Besichtigung. Die Vereinbarung eines Angelds, Reugelds oder einer Anzahlung vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 30 a KSchG ist unwirksam.

    Haftungsausschluss

    Unverbindliche Visualisierungen. Änderungen vorbehalten. Kein Rechtsanspruch ableitbar. Dargestellte Grundrisse und Ansichten beruhen auf Daten, die den aktuellen Entwurfsstand bei Drucklegung repräsentieren. Alle gezeigten Ansichten des Gebäudes sowie der Einrichtung sind Symbolbilder und freie künstlerische Darstellungen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Bilder und Inhalte wird keine Haftung übernommen. Hinsichtlich der Boden- und Wandbeläge sowie der Sanitär- und sonstigen Ausstattungen gilt ausschließlich die Bau- und Ausstattungsbeschreibung, welche Sie von der L7 Errichtungs und Beteiligungs GmbH oder Ihrem Berater erhalten. Sonstige dargestellte Einrichtungsgegenstände dienen der Veranschaulichung und werden nicht geliefert. Vorbehaltlich Änderungen, Druck- und Satzfehler, Stand: Mai 2021

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